Hintergrund dieses Schreibens ist die Tatsache, dass die schwarz-rote Bundesregierung mit der letztjährigen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes den Ausbau der Offshore-Windenergie gedeckelt hat. Von den ursprünglich geplanten 25 GW bis Ende 2030 soll es nur noch 15 GW geben. Auch das einstige Etappenziel von 10 GW bis Ende dieser Dekade hat Schwarz-Rot kassiert, stattdessen sind nun 6,5 MW vorgesehen. Mit Kappung der Ausbaupläne will die Bundesregierung die Kosten für die Offshore-Energie im Rahmen halten.
Dass das keine losen Worten sind, zeigt die vollzogene „Umhängung“ des Offshore-Windparks Global Tech 1 an die Konverterstation BorWin3. Dadurch müsse das Anbindungssystem BorWin 4 nicht gebaut werden – Einsparung: rund 1,8 Mrd. Euro.
Der Wegfall mehrerer Offshore-Windparks in den Planungszonen 3, 4 und 5 dürfte auf der Netzseite auch zu Einsparungen im zweistelligen Milliardenbereich führen. Auch durch den Wegfall dieser Projekte sehen BSH und Netzagentur das 15-GW-Ausbauzeil bis 2030 nicht. Absehbar ist, dass allein bis Ende 2017 eine Offshore-Windkraftleistung von mehr als 5 300 MW in der deutschen Nord- und Ostsee installiert auch ans Netz angeschlossen sein wird. Das wären mehr schon mehr als 80 % des 2020-Ziels geschafft. Darüber gibt es anscheinend genügend Projekte in den Planungszone 1 und 2, die nach Einschätzung von BSH und Netzagentur ausreichen, um das längerfristige Ausbauziel bis 2030 zu erreichen. Auf das BSH-Schreiben hat die Offshore-Windindustrie noch mit keiner abgestimmten Stellungnahme reagiert.
April 17, 2015
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