„Mit diesem Gesetzespaket können wir Fracking so weit einschränken, dass es für Mensch oder Umwelt keine Gefahr mehr ist. Soweit Risiken nicht zu verantworten sind oder derzeit nicht abschließend bewertet werden können, wird Fracking verboten“, erklärte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks am 1. April bei der Vorstellung der vom Bundeskabinett am gleichen Tag verabschiedeten Vorschläge für die künftige Anwendung des äußerst umstrittenen Fracking-Verfahrens bei der Öl- und Gasförderung in Deutschland.

Damit endet ein Rechtszustand, in dem Fracking theoretisch ohne Einschränkungen möglich war. In den vergangenen Jahren wurde das Verfahren aber durch ein auf Druck der Öffentlichkeit politisch beschlossenes Moratorium blockiert.

Für Stadtwerke und Wasserversorger bringt der Gesetzesentwurf der Regierung Verbesserungen gegenüber ersten Vorschlägen aus dem Wirtschafts- und dem Umweltministerium, weil er Fracking künftig nicht nur in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten, sondern auch in Einzugsgebieten von Wassergewinnungsanlagen für die öffentliche Versorgung grundsätzlich verbietet.

Das Regelungspaket soll ferner Risiken Rechnung tragen, die mit der unterirdischen Ablagerung von Lagerstättenwasser verbunden sind, wie Hendricks erläuterte. Mit dem zusätzlichen Schutz für das Trinkwasser kam die Bundesregierung Forderungen der Verbände der Wasserwirtschaft, BDEW und VKU, entgegen.

Die Unternehmen, die Öl- und Gas in Deutschland fördern, schränkt das Gesetzespaket künftige Aktivitäten deutlich ein. Dazu trägt die Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Gasspeicherkavernen bei, aber auch die generelle Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen für Frackingbohrungen, auch wenn sie der bisher unbeschränkten konventionellen Gasförderung dienen. Für die Entsorgung von Rückflüssen aus Bohrungen und Lagerstättenwasser wird ebenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht. Damit werde umfassende Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung sichergestellt, erklärte Hendricks.

Bei Bergschäden durch die Öl- und Gasförderung gilt künftig die Beweislastumkehr. Nicht mehr der einzelne Bürger muss nachweisen, dass ein Schaden auf eine Fracking-Aktivität zurückzuführen ist, sondern das Unternehmen, das gefrackt hat, muss beweisen, dass es keinen Schaden angerichtet hat.

Gasindustrie fürchtet weiter um konventionelle Förderung

Der Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung kritisiert die Regierungsvorschläge als „zum Teil überzogen, sodass sie zur Stilllegung der deutschen Erdöl- und Erdgasproduktion führen können“. Auch der BDEW bemängelt „fehlende Bestandsregelungen für bestehende konventionelle Erdgasförderungen“ und die Erweiterung der Bergschadenshaftung auf Speicherkavernen, „die in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Gewinnung von Erdgas steht“. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hält dem entgegen, dass sichergestellt sei, „dass die heimische Erdöl- und Erdgasförderung unter Beachtung strenger Rahmenbedingungen auf höchstem technischen Niveau fortgesetzt werden kann“.

Das in der Öffentlichkeit besonders umstrittene Fracking in Schiefer-, Ton- und Mergelgestein sowie in Kohleflözen oberhalb von 3 000 m Tiefe (sogenanntes unkonventionelles Fracking) will die Bundesregierung außerhalb der genannten absoluten Verbotszonen weitestgehend unterbinden. Sie verstehe die Vorschläge als „Fracking-Einschränkungsgesetz“, sagte Hendricks.

Die Bohrtechnik soll in den definierten Untergrundzonen zunächst für kommerzielle Anwendung verboten und lediglich für Erprobungsmaßnahmen zu Forschungszwecken zugelassen werden. Hendricks geht davon aus, dass es allenfalls zu wenigen Erprobungsmaßnahmen kommen dürfte, weil diese sehr teuer sind. Die auf Drängen der CDU in das Gesetzespaket aufgenommene Einrichtung einer Expertenkommission zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit von Fracking-Probebohrungen, hält die Umweltministerin nicht für zwingend erforderlich.

Das von Umweltverbänden und vor allem von der Grünen-Opposition im Bundestag weiter kategorisch geforderte generelle Verbot von Fracking hält sie für unzulässig, weil nicht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar. Ob Fracking jemals umweltverträglich möglich sein werde, müsse sich zeigen, so Hendricks weiter.

Das Gesetzespaket wird jetzt dem Parlament zur Beratung überlassen. Wann es vom Bundestag verabschiedet wird, steht angesichts der weiter kontroversen Diskussion über einzelne Punkte in den Sternen. Zustimmungspflichtig durch den Bundesrat sind die Regelungen nach Auskunft des Bundesumweltministeriums nicht.