Freitag, 3. April 2015

Klage gegen Leitlinien zur Erneuerbaren-Förderung

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Die Leitlinien der EU zur Förderung einer umweltfreundlichen Energieerzeugung werden voraussichtlich vom Europäischen Gericht in Luxemburg überprüft.Der Sprecher des Dachverbandes der Branche (European Renewable Energies Federation), Dirk Hendricks, bestätigte am 31. März in Brüssel, dass der EREF Klage gegen die Leitlinien erhoben hat, die die Kommission im Sommer 2014 verabschiedet hatte.

Ziel der Kommission ist es, die Förderung der erneuerbaren Energien zu kürzen, um die Kosten für die Stromverbraucher zu senken. Deswegen müssen die Mitgliedsstaaten ihre Fördergelder ab 2017 über öffentliche Ausschreibungen vergeben. Den Zuschlag erhalten dann die Anbieter, die mit den geringsten Zuschüssen auskommen, unabhängig von der eingesetzten Technologie.
Dagegen wenden sich die Erzeuger von Strom aus Wind und Sonne, die bislang eine feste Vergütung für die eingespeiste Leistung bekommen. Mit den Leitlinien greife die Kommission in die bestehende Förderung ein, sagte der EREF-Sprecher weiter. Ziel der Klage sei die Aufhebung des entsprechenden Kapitels der Leitlinien. Neben der Ausschreibungspflicht wendet sich die Klage auch gegen die Verpflichtung der Betreiber von Wind- und PV-Anlagen zur Teilnahme am Lastenausgleich. Zur Begründung verweisen die Kläger darauf, dass die Mitgliedsstaaten nicht zu einer technologieneutralen Förderung verpflichtet werden könnten. Mit ihren Richtlinien untergrabe die Kommission die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten für ihren Energiemix. Eine Harmonisierung der Förderung sei nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2009/28/EC) auch nicht vorgesehen. Die Kommission habe die Verpflichtung zu technologieneutralen Ausschreibungen außerdem nicht ausreichend begründet.
Nach Ansicht des EREF verletzt die Ausschreibungspflicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil sie „nicht geeignet ist, die erneuerbaren Ziele der Union zu erreichen“. Stattdessen würden die Erzeuger zu einer unnötigen Bürokratie genötigt, die mit Ausschreibungen verbunden sei. Schließlich missbrauche die Kommission ihre Zuständigkeit für die Kontrolle staatlicher Beihilfen zu dem unzulässigen Versuch, die Fördersysteme für erneuerbare Energien zu harmonisieren. Die Kommission hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Sie bestreitet insbesondere, dass der EREF klageberechtigt ist.

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März 31, 2015

Tom Weingärtner

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