Bild: Peter Holz
Noch ist der Bau der umstrittenen Südlink-Trasse nicht gesetzlich
verankert. Eine vorläufige Version des Antrags für das
Genehmigungsverfahren
der Bundesfachplanung hat der Übertragungsnetzbetreiber nun aber schon
einmal vorab im Internet veröffentlicht.
Rund 2 500 Seiten füllen die Rückmeldungen, die der
Übertragungsnetzbetreiber TenneT im Zuge der Bürgerbeteiligung auf die
Planungen zur Südlink-Trasse erhalten hat. Der öffentliche Dialogprozess
ist vollständig im Internet dokumentiert. Während
der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer in den vergangenen
Wochen seine Fundamentalopposition gegen das Projekt besonders
medienwirksam zelebrierte, wurden die über 3 000 Hinweise und Vorschläge
aus verschiedenen Beteiligungsformen in die Antragsunterlagen
für das Antragsverfahren der Bundesfachplanung eingearbeitet. Aus der
beigefügten Statistik geht hervor, dass rund 40 % der Hinweise aus
Hessen stammen, 37 % aus Niedersachsen und 8 % aus Bayern.
Konkret stehen nun vier Verlaufsvarianten der Südlink-Trasse zur Debatte: West, Mitte-West, Mitte und Ost. Dabei liegen die Alternativen zwischen Bielefeld im Westen und Halberstadt im Osten.
Nach §6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) müssen die Übertragungsnetzbetreiber für die im Bundesbedarfsplan vorgesehenen Projekte jeweils einen Antrag stellen, mit dem das formelle Genehmigungsverfahren für neue Stromtrassen beginnt. Die in diesem Zuge eingereichten Unterlagen werden in einer Antragskonferenz, zu der die Bundesnetzagentur einlädt, besprochen. Ausdrücklich sollen dabei alternative Leitungsverläufe diskutiert werden. Das Raumordnungsverfahren und das Verfahren der Strategischen Umweltprüfung schließen sich an. Die vorläufigen Antragsdokumente sind im Internet auf der Internetseite von TenneT zum Download verfügbar.
Konkret stehen nun vier Verlaufsvarianten der Südlink-Trasse zur Debatte: West, Mitte-West, Mitte und Ost. Dabei liegen die Alternativen zwischen Bielefeld im Westen und Halberstadt im Osten.
Nach §6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) müssen die Übertragungsnetzbetreiber für die im Bundesbedarfsplan vorgesehenen Projekte jeweils einen Antrag stellen, mit dem das formelle Genehmigungsverfahren für neue Stromtrassen beginnt. Die in diesem Zuge eingereichten Unterlagen werden in einer Antragskonferenz, zu der die Bundesnetzagentur einlädt, besprochen. Ausdrücklich sollen dabei alternative Leitungsverläufe diskutiert werden. Das Raumordnungsverfahren und das Verfahren der Strategischen Umweltprüfung schließen sich an. Die vorläufigen Antragsdokumente sind im Internet auf der Internetseite von TenneT zum Download verfügbar.
Der vorstehende Beitrag zum Südlink-Alternativen wurde bereitgestellt von:
Energie & Management
Oktober 14, 2014
Fritz Wilhelm
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