Nordrhein-Westfalens Landesregierung verschiebt ihr Ausbauziel für die Windenergie.
„Wir haben unsere Hausaufgaben beispielsweise mit dem ersten Windenergieerlass oder dem Leitfaden Windkraft im Wald gemacht, was jetzt noch fehlt, sind die Investoren“, meinte Remmel. Für die kommenden Jahre wünscht sich der Grünen-Minister in NRW eine jährliche Zubauleistung in der Größenordnung zwischen 400 und 500 MW. Diese Zielmarke hat Nordrhein-Westfalen bislang aber nur einmal erreicht, und zwar im Jahr 2002. als Dutzende von Neuanlagen mit einer Gesamtleistung von 426 MW neu ans Netz gegangen sind. Zusätzlichen Schwung für den Windkraftausbau erhofft sich Remmel vom überarbeiteten Windenergieerlass, der diverse Urteile rund um die Windenergie berücksichtigt. „Ich gehe davon aus, dass dieser Erlass den Landtag im Januar erreicht“, kündigte Remmel an. Mit der Verschiebung des Ausbauziels auf das Jahr 2023 reagiert Remmel auf das jüngst reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die EEG-Novelle sieht für die Windenergie an Land als eine der wichtigsten Neuerungen einen jährlichen Ausbaudeckel von 2 500 MW plus Repowering-Projekte vor. Angesichts dieser Obergrenze ist es nur schwer vorstellbar, dass gleich ein Drittel aller neuen Windparks in NRW gebaut werden sollte – sprich die mehr als 800 MW, die zum Erreichen des bisherigen NRW-Ausbauziels notwendig gewesen sind. Nach wie vor wenig erbaut zeigt sich der NRW-Klimaschutzminister von dem im EEG vorgesehenen Ausschreibungsmodell, das ab 2017 die bisherige Festpreisvergütung ablösen soll: „Für die kommenden Jahre zeichnet sich an Land ein Windkraftausbau von 3 500 Megawatt und mehr ab, mit dem Ausschreibungsmodell droht aber ein Einbruch“, begründete Remmel, warum er noch Diskussions- und Änderungsbedarf bei dem Ausschreibungsverfahren sieht. Dass das Bundeswirtschaftsministerium den Systemwechsel bei der Förderung allein mit Pilotversuchen bei der Photovoltaik vorbereiten will, hält er für zu kurz gegriffen: „Die Erfahrungen aus dem Solarsektor sind nicht eins zu eines auf die Windkraft zu übertragen.“ Zwischen den Zeilen deutete Remmel noch viele Debatten um das EEG 3.0 an, mit der das Ausschreibungsmodell in Gesetzesform gegossen werden soll.
Energie & Management
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