Samstag, 11. Oktober 2014

Österreich klagt gegen Hinkley Point-Entscheidung


Bild: Fotolia.com, Thorsten Schier 


Österreichs Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner sehen in den Subventionen für das geplante britische Kernkraftwerk einen „negativen Präzedenzfall“.
„Wir werden die Entscheidung, Subventionen für Atomstrom zu genehmigen, nicht akzeptieren. Wie angekündigt werden wir eine Klage beim Europäischen Gerichtshof vorbereiten und einbringen“, teilten Bundeskanzler Werner Faymann und der für Energiefragen zuständige Wirtschaftsminister und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner am 8. Oktober in einer gemeinsamen Presseaussendung mit. Sie reagierten damit auf die Genehmigung der EU-Kommission, das geplante britische Kernkraftwerk Hinkley Point mittels erhöhter Einspeisetarife zu unterstützen. Laut Faymann und Mitterlehner ist Hinkley Point „ein negativer Präzedenzfall, weil garantierte Einspeisetarife bisher erneuerbaren Energieformen vorbehalten waren. Gegen diesen werden wir auftreten und klagen.“

Die beiden Spitzenpolitiker hatten bereits in den vergangenen Tagen eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen allfällige Subventionen für das britische Kernkraftwerk in Aussicht gestellt. Mitterlehner betonte am 6. Oktober beim Treffen der EU-Energieminister in Mailand, „die Dauer-Subventionierung einer ausgereiften und seit Jahrzehnten verbreiteten, aber trotzdem unrentablen Technologie wie der Nuklearenergie widerspricht der Logik und Systematik des EU-Beihilferechts.“ Österreich sei „gegen jede Art der Förderung des Baus von KKWs oder der Produktion von Nuklearenergie. Kernkraft ist weder eine nachhaltige Form der Energieversorgung noch eine tragfähige Option zur Bekämpfung des Klimawandels.“

Für eine Nichtigkeitsklage beim EuGH sprachen sich bereits am 7. Oktober auch Umweltminister Andrä Rupprechter sowie die Mitglieder des Umweltausschuss des Nationalrates, der ersten Kammer des österreichischen Parlaments, aus. In einem einstimmigem Beschluss des Umweltausschusses hieß es, die geplante Förderung durch erhöhte Einspeisetarife widerspreche dem Beihilfen- sowie dem Wettbewerbsrecht der EU. Sie ermögliche den Betreibern des Kernkraftwerks „risikolose Gewinne“ und öffne dem Ausbau der Kernkraft in Europa Tür und Tor. 

Der vorstehende Beitrag zum Thema Hinkley Point-Entscheidung wurde bereitgestellt von:
Energie & Management
Oktober 8, 2014
Klaus Fischer

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