Freitag, 30. Mai 2014

Den "Treppenwitz Eigenstrom-Belastung" verhindern

Vor der Anfang Juni anstehenden Anhörung zur EEG-Reform hat sich ein weiteres Bündnis formiert, um die Belastung des Stromverbrauchs aus eigenen regenerativen Kraftwerken mit der EEG-Umlage zu verhindern.Nach dem Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sollen Eigenverbrauchsanlagen künftig die Hälfte der EEG-Umlage zahlen. Diese Belastung ist den meisten Bundesländern zu hoch. In seiner Sitzung am 23. Mai sprach sich die Mehrheit der Länderkammer für einen Satz von 15 % aus – das entspricht dem Niveau, den auch die meisten privilegierten Industrie- und Gewerbebetriebe demnächst zahlen sollen. Das Bündnis, dem sich neben dem Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) als Initiator der Deutsche Mieterbund NRW, der Bundesverband mittelständische Wirtschaft, der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband sowie der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband angeschlossen haben, drängt darauf, es bei den aktuellen Regelungen für die Eigenstromnutzung zu belassen. „Es ist ein Treppenwitz, dass die Akteure, die mit dem Eigen- und Direktverbrauch von selbst erzeugtem regenerativen Strom die Energiewende vorangebracht haben, nun bestraft werden sollen“, betonte LEE-NRW-Geschäftsführer Jan Dobbertin. Für Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Mieterbundes NRW, geht die vom Bundeswirtschaftsministerium forcierte Eigenstrom-Belastung in die falsche Richtung: „Die neue Abgabe darf so nicht eingeführt werden, weil sie Mieterinnen und Mieter von der Energiewende ausschließt. Vor allem in unserem Bundesland, wo sehr viele Menschen zur Miete wohnen, hat die Abgabe fatale folgen für die Akzeptanz der Energiewende.
Abgabe blockiert Investitionen
Der geplante Eigenverbrauchs-Obulus in Höhe von rund 3 Ct/kWh blockiere schon heute Investitionen zahlreicher Energiegenossenschaften in Höhe von rund 100 Mio. Euro in erneuerbare Energien. „Mit dieser Abgabe rechnen sich viele Projekte nicht mehr“, betonte Ralf Barkey, Vorstandschef des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes, im Hinblick auf die Folgen. Bei der parlamentarischen Beratung der EEG-Novelle fordert Barkey auch die Abschaffung der ab 2017 geplanten Ausschreibungen für neue Ökostrom-Anlagen: „Alle Ausschreibungsmodelle bevorzugen wieder einmal die Großkonzerne, die die hierfür erforderlichen Transaktionskosten schultern können und mit ihren Rechtsabteilungen die sehr spezifischen Fragen lösen können.“ In ihrer „Düsseldorfer Erklärung“ fordert das Bündnis nach der geplanten Abschaffung des Grünstromprivilegs die Entwicklung eines regionalen Ökostrom-Vermarktungsmodells, mit dem Endkunden direkt aus deutschen Ökokraftwerken versorgt werden können. Auf ein entsprechendes Modell haben sich mittlerweile mehrere Ökostromanbieter wie Clean Energy Sourcing, Naturstrom AG, Greenpeace Energy und die Elektrizitätswerke Schönau verständigt. Der Vorstoß des Landes Nordrhein-Westfalen, mit einer Verordnungsermächtigung ein solches alternatives Vermarktungsmodell neben der vorgesehenen obligatorischen Direktvermarktung ins neue EEG aufzunehmen, hatte am 23. Mai im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. „Die Regierungsfraktion von Union und SPD haben es jetzt in der Bundestagssitzung am 26. Juni in der Hand, ob diese Verordnungsermächtigung kommt oder nicht“, sagt Daniel Hölder, der bei Clean Energy Sourcing die Abteilung Energiepolitik leitet. Sollte die Große Koalition sich nicht zu diesem Schritt entschließen können, bliebe eine direkte Belieferung von Ökostrom aus deutschen EEG-Anlagen an Endkunden für die kommenden Jahre versperrt. „Das wäre ein deutlicher Rückschritt für die Akzeptanz der Energiewende und die Dezentralisierung der Energieversorgung“, so Hölder.
Der vorstehende Beitrag wurde bereitgestellt von:
Mai 28, 2014
Ralf Köpke
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