Das Bundeskabinett hat am 7. Mai den Gesetzentwurf zur Besonderen Ausgleichsregelung für die EEG-Novelle abgesegnet.
Mit der Neuregelung der Industrierabatte bei der EEG-Umlage wird die
Zahl der antragsberechtigten Branchen auf 219 ausgeweitet.
Gleichzeitig wird der Schwellenwert für die Energieintensität auf 16 %
der Bruttowertschöpfung erhöht. Zudem sollen die Unternehmen einen
Mindestbeitrag zahlen. Für Betriebe, die sehr viel stärker
als bisher belastet werden sowie für Unternehmen, die ganz aus der
Vergünstigung herausfallen, gibt es Übergangs- und Härtefallregelungen.
Die
nun gefundene, mit der EU abgestimmte Lösung biete insgesamt für viele
Unternehmen eine Perspektive, mit der sie weiterarbeiten
und produzieren können, kommentierte der Verband der energieintensiven
Industrie VIK. Allerdings werde es in Zukunft für die
Unternehmen „sogar noch deutlich härter werden, im Wettbewerb zu
bestehen“, denn „erstens sinken die Entlastungen in Zukunft
und zweitens schöpft die Bundesregierung die bestehenden
EU-Beihilfemöglichkeiten nicht komplett aus“. Das bedeute, dass
europäische
Wettbewerber in Zukunft rechtssicher und stärker entlastet werden
könnten als in Deutschland, so der VIK.
Die Vorsitzende des
Verbraucherausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), kritisierte
die Neuregelung der Privilegierungen
bei der EEG-Umlage. „Es ist eigentlich ein Wortbruch“, sagte sie im
„Morgenmagazin“ der ARD (7. Mai). Energieminister Sigmar
Gabriel habe versprochen, die Kosten für die Energiewende anders zu
verteilen. „Das hat er nicht getan.“ Gabriel hatte ursprünglich
angekündigt, das Volumen der Privilegierungen von derzeit rund 5,1 Mrd Euro um 1 Mrd. Euro senken zu wollen und damit die Verbraucher zu
entlasten. Zu viele Branchen profitierten nun von Ausnahmen, so
Künast. Zwar brauche die Aluminium- und Stahlindustrie die
Vergünstigungen,
„aber die Verbraucher müssen nicht jede Geflügelschlachterei oder jede
Pelzproduktion mitbezahlen“. Die Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin
Britta Haßelmann äußerte gegenüber der Deutschen Presseagentur, es
scheine ein Ziel der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG) zu sein, die Privilegien vor allem für große Unternehmen
fortzusetzen.
Statt der Entlastung für Bürger und kleine Firmen
stehe da nun „eine Null“. Demgegenüber erklärten der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSUBundestagsfraktion Michael Fuchs und der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim
Pfeiffer, die Fraktion werde den Vorschlag "zügig prüfen", damit er
noch in das EEG-Reformpaket aufgenommen werden könne. Dabei gelte es, die Spielräume, die die EU-Kommission Deutschland
mit den Beihilfeleitlinien einräumt, "möglichst weitgehend"
zu nutzen. "Alleiniger Maßstab bei der Prüfung des Gesetzentwurfs der
Bundesregierung ist der Erhalt von Arbeitsplätzen und
der industriellen Basis unseres Landes“, betonen die Unionspolitiker.
Der vorstehende Beitrag wurde bereitgestellt von:
E&M powernews
Mai 7, 2014
Angelika Nikionok-Ehrlich
Tel: +49 8152 9311-0
Fax: +49 8152 9311-22
info[ @]emvg.de© 2014 E&M GmbH Alle Rechte vorbehalten
Der Post "Bundesregierung beschließt Neuregelung der Unternehmensrabatte" wurde eingestellt von Christoph Gold Marketing & Sales
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen