Freitag, 9. Mai 2014

Bundesregierung beschließt Neuregelung der Unternehmensrabatte

 Das Bundeskabinett hat am 7. Mai den Gesetzentwurf zur Besonderen Ausgleichsregelung für die EEG-Novelle abgesegnet.


Mit der Neuregelung der Industrierabatte bei der EEG-Umlage wird die Zahl der antragsberechtigten Branchen auf 219 ausgeweitet. Gleichzeitig wird der Schwellenwert für die Energieintensität auf 16 % der Bruttowertschöpfung erhöht. Zudem sollen die Unternehmen einen Mindestbeitrag zahlen. Für Betriebe, die sehr viel stärker als bisher belastet werden sowie für Unternehmen, die ganz aus der Vergünstigung herausfallen, gibt es Übergangs- und Härtefallregelungen.

Die nun gefundene, mit der EU abgestimmte Lösung biete insgesamt für viele Unternehmen eine Perspektive, mit der sie weiterarbeiten und produzieren können, kommentierte der Verband der energieintensiven Industrie VIK. Allerdings werde es in Zukunft für die Unternehmen „sogar noch deutlich härter werden, im Wettbewerb zu bestehen“, denn „erstens sinken die Entlastungen in Zukunft und zweitens schöpft die Bundesregierung die bestehenden EU-Beihilfemöglichkeiten nicht komplett aus“. Das bedeute, dass europäische Wettbewerber in Zukunft rechtssicher und stärker entlastet werden könnten als in Deutschland, so der VIK.

Die Vorsitzende des Verbraucherausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), kritisierte die Neuregelung der Privilegierungen bei der EEG-Umlage. „Es ist eigentlich ein Wortbruch“, sagte sie im „Morgenmagazin“ der ARD (7. Mai). Energieminister Sigmar Gabriel habe versprochen, die Kosten für die Energiewende anders zu verteilen. „Das hat er nicht getan.“ Gabriel hatte ursprünglich angekündigt, das Volumen der Privilegierungen von derzeit rund 5,1 Mrd Euro um 1 Mrd. Euro senken zu wollen und damit die Verbraucher zu entlasten. Zu viele Branchen profitierten nun von Ausnahmen, so Künast. Zwar brauche die Aluminium- und Stahlindustrie die Vergünstigungen, „aber die Verbraucher müssen nicht jede Geflügelschlachterei oder jede Pelzproduktion mitbezahlen“. Die Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann äußerte gegenüber der Deutschen  Presseagentur,  es scheine ein Ziel der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu sein, die Privilegien vor allem für große Unternehmen fortzusetzen.

Statt der Entlastung für Bürger und kleine Firmen stehe da nun „eine Null“. Demgegenüber erklärten der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSUBundestagsfraktion Michael Fuchs und der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer, die Fraktion werde den Vorschlag "zügig prüfen", damit er noch in das EEG-Reformpaket aufgenommen werden könne. Dabei gelte es, die Spielräume, die die EU-Kommission Deutschland mit den Beihilfeleitlinien einräumt, "möglichst weitgehend" zu nutzen. "Alleiniger Maßstab bei der Prüfung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist der Erhalt von Arbeitsplätzen und der industriellen Basis unseres Landes“, betonen die Unionspolitiker.

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Mai 7, 2014

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