Donnerstag, 26. Juni 2014

Eilanträge sind vom Tisch

Neues aus der EU-Energiewirtschaft und -politik

Die Europäische Kommission darf das Beihilfeverfahren gegen das EEG fortsetzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Eilanträge von sieben deutschen Unternehmen abgelehnt.Damit wollten die Unternehmen der Stahl- und Schmiedeindustrie erreichen, dass Brüssel die Prüfung der Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage untersagt wird.Die Eilanträge hatten die Unternehmen Dieckerhoff Guss GmbH, Friedrich Wilhelms-Hütte GmbH, Georgsmarienhütte GmbH, Schmiedag GmbH, Schmiedewerke Gröditz GmbH, Stahlwerk Bous GmbH sowie die WeserWind GmbH gestellt.Das EEG 2012 verpflichtet Betreiber öffentlicher Stromnetze, den aus erneuerbaren Energien erzeugten Strom abzunehmen und zu vergüten. Zur Finanzierung dieser Förderung von Grünstrom sieht das Gesetz eine Umlage der Kosten auf die Stromendverbraucher vor. Energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes, zu denen die Antragsteller zählen, sind jedoch zum Schutz ihrer Wettbe...Eilanträge sind vom Tisch

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