Freitag, 3. April 2015

EU verklagt Deutschland wegen Moorburg

Bild: Bild: Vattenfall

Die EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Bei der Genehmigung des Kraftwerks Hamburg-Moorburg seien die Vorschriften der FFH-Richtlinie nicht beachtet worden.Das Kraftwerk in Moorburg beeinträchtigt nach Ansicht der EU-Kommission die Lebens- und Reproduktionsbedingungen mehrerer geschützter Fischarten. Diese ziehen in der Unterelbe am Standort des Kraftwerkes vorbei, um ihre Laichplätze flussaufwärts zu erreichen. Das Kühlwasser des Kraftwerkes, das aus dem Fluss entnommen und in die Elbe zurückgeleitet wird, wirke sich negativ auf diese Arten aus. Die deutschen Behörden hätten diese Frage bei der Genehmigung des Kraftwerkes nicht geprüft. Deswegen sei auch nicht untersucht worden, ob eine andere Kühlung des Kraftwerkes möglich sei, die schonender mit den bedrohten Arten umgehe. Verhandlungen mit der Bundesregierung seien bislang ergebnislos geblieben, hieß es in Brüssel. Eine Frist Anfang des Jahres hatte Berlin verstreichen lassen. Unterliegt Deutschland in dem Streit vor dem Europäischen Gerichtshof, kann die EU-Kommission ein Bußgeld beantragen.

Bei der monatlichen Überprüfung der Gesetzgebung in den EU-Mitgliedsstaaten ging die EU-Kommission außerdem gegen mehrere andere EU-Staaten vor. Verklagt hat die Kommission auch Großbritannien, dessen Kraftwerk im walisischen Aberthaw mehr Stickoxide ausstößt, als nach den europäischen Vorschriften erlaubt ist. Der Grenzwert der EU liegt bei 500 mg Stickoxid pro Kubikmeter. Die britischen Behörden erlauben dem Kohlekraftwerk 1 200 mg, haben allerdings bereits eine Nachrüstung angeordnet.
Gegen Spanien eröffnete die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren, weil der spanische Gesetzgeber die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EER) nicht richtig umgesetzt hat. Dabei geht es um die Anforderungen an Biokraftstoffe. Sie sollen dazu beitragen, dass 10 Prozent der Energie im Verkehr bis 2020 aus erneuerbaren Energien stammen. Die Anforderungen an Biokraftstoffe bleiben nach dem spanischen Gesetz hinter denen der EER zurück.
Ungarn wurden aufgefordert, mehr für die Verbesserung der Energieeffizienz zu unternehmen. Die Kommission warte immer noch auf einen Aktionsplan, mit dem das Land seinen Verpflichtungen aus der europäischen Energieeffizienzrichtlinie nachkommen wolle, sagte Kommissions-Sprecherin Anna-Kaisa Itkonen in Brüssel. Bislang hätten nur vier Mitgliedsstaaten die Richtlinie fristgerecht umgesetzt. Griechenland, Ungarn und Bulgarien hätten überhaupt keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie ergriffen. Gegen Griechenland hatte die Kommission im Februar ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
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März 26, 2015

Tom Weingärtner

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