Freitag, 3. April 2015

Klage gegen Leitlinien zur Erneuerbaren-Förderung

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Die Leitlinien der EU zur Förderung einer umweltfreundlichen Energieerzeugung werden voraussichtlich vom Europäischen Gericht in Luxemburg überprüft.Der Sprecher des Dachverbandes der Branche (European Renewable Energies Federation), Dirk Hendricks, bestätigte am 31. März in Brüssel, dass der EREF Klage gegen die Leitlinien erhoben hat, die die Kommission im Sommer 2014 verabschiedet hatte.

Ziel der Kommission ist es, die Förderung der erneuerbaren Energien zu kürzen, um die Kosten für die Stromverbraucher zu senken. Deswegen müssen die Mitgliedsstaaten ihre Fördergelder ab 2017 über öffentliche Ausschreibungen vergeben. Den Zuschlag erhalten dann die Anbieter, die mit den geringsten Zuschüssen auskommen, unabhängig von der eingesetzten Technologie.
Dagegen wenden sich die Erzeuger von Strom aus Wind und Sonne, die bislang eine feste Vergütung für die eingespeiste Leistung bekommen. Mit den Leitlinien greife die Kommission in die bestehende Förderung ein, sagte der EREF-Sprecher weiter. Ziel der Klage sei die Aufhebung des entsprechenden Kapitels der Leitlinien. Neben der Ausschreibungspflicht wendet sich die Klage auch gegen die Verpflichtung der Betreiber von Wind- und PV-Anlagen zur Teilnahme am Lastenausgleich. Zur Begründung verweisen die Kläger darauf, dass die Mitgliedsstaaten nicht zu einer technologieneutralen Förderung verpflichtet werden könnten. Mit ihren Richtlinien untergrabe die Kommission die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten für ihren Energiemix. Eine Harmonisierung der Förderung sei nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2009/28/EC) auch nicht vorgesehen. Die Kommission habe die Verpflichtung zu technologieneutralen Ausschreibungen außerdem nicht ausreichend begründet.
Nach Ansicht des EREF verletzt die Ausschreibungspflicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil sie „nicht geeignet ist, die erneuerbaren Ziele der Union zu erreichen“. Stattdessen würden die Erzeuger zu einer unnötigen Bürokratie genötigt, die mit Ausschreibungen verbunden sei. Schließlich missbrauche die Kommission ihre Zuständigkeit für die Kontrolle staatlicher Beihilfen zu dem unzulässigen Versuch, die Fördersysteme für erneuerbare Energien zu harmonisieren. Die Kommission hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Sie bestreitet insbesondere, dass der EREF klageberechtigt ist.

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März 31, 2015

Tom Weingärtner

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Donnerstag, 2. April 2015

Vorgezogener Start der CO2-Reform vorerst gescheitert

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Im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft hat Lettland von den EU-Mitgliedstaaten den Auftrag erhalten, die Verhandlungen über die Einführung einer Marktstabilitätsreserve zur Belebung des EU-Emissionshandels aufzunehmen.Die ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten einigten sich am 25. März auf einen Textentwurf, der Verhandlungsgrundlage mit dem EU-Parlament sein soll. In diesem Kompromissvorschlag will Lettland sich für eine Einführung der Marktstabilitätsreserve ab 2021 einsetzen. Das EU-Parlament hatte sich über den Umweltausschuss zunächst für einen vorgezogenen Start der Marktstabilitätsreserve 2018 ausgesprochen. Matthias Groote, ehemaliger Vorsitzender des Umweltausschusses, bezeichnete den nun verabschiedeten Verhandlungstext in einer ersten Reaktion als „Provokation“. Einige EU-Staaten wie Großbritannien und Deutschland sowie Unternehmen wie Eon sprechen sich für einen möglichst frühen Start der Marktstabilitätsreserve aus und favorisieren 2017 als Beginn der Emissionshandelsreform. Osteuropäische Länder wie Polen oder Tschechien, die sehr viel Kohle verstromen, wollen frühestens 2021 mit der CO2-Marktreform starten.

In dem von Lettland vorgelegten Kompromissvorschlag sprechen sich die 28 EU-Mitgliedstaaten dafür aus, die 900 Mio. Emissionsrechte, die über das Backloading aus dem Handel genommen werden, direkt in die Marktstabilitätsreserve zu übertragen. Unklar ist noch, was mit den etwa 500 bis 900 Mio. Zertifikaten aus der Neuanlagenreserve geschehen soll. Bisher waren diese überzähligen Emissionsrechte versteigert worden und die Erlöse in Projekte zur Emissionsminderung und zur Steigerung der Energieeffizienz investiert worden. Das EU-Parlament hatte sich dafür ausgesprochen, diese Zertifikate künftig ebenso direkt in die Marktstabilitätsreserve zu übertragen.
Die lettische EU-Ratspräsidentschaft wird voraussichtlich am 30. März im so genannten Trilog-Verfahren mit den Verhandlungen mit dem EU-Parlament beginnen, hieß es in einer Mitteilung.
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März 26, 2014

Kai Eckert

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Gemeinsam für eine effektive Energie- und Klimapolitik

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Deutschland und Frankreich wollen in der Energie- und Klimapolitik enger zusammenarbeiten und der EU-Kommission gemeinsam beim Aufbau der Energieunion helfen.Das geht aus einer gemeinsamen Energieerklärung hervor, die die französische Energieministerin Ségolène Royal und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sowie Bundesumweltministerin Barbara Hendricks am 31. März beim EU-Ministerrat unterzeichnet haben. Darin werden die politischen Leitlinien der beiden Staaten in der Energie- und Klimapolitik skizziert. So soll die EU-Kommission beim Aufbau einer „belastbaren Energieunion“ und eines „integrierten, den gesamten Kontinent umfassenden Energiesystems“ unterstützt werden. Beide Regierungen sprechen sich deshalb für den Ausbau der Übertragungsnetze und der Interkonnektoren aus und wollen eine Reihe weitere Maßnahmen im EU-Strommarkt umsetzen. Als Beispiele werden in dem Dokument eine intensivere regionale Zusammenarbeit sowie verstärkte Marktkopplungen und die Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage genannt. Der bilaterale Stromhandel soll uneingeschränkt, also auch zu Zeiten der Stromknappheit möglich sein. Für neue Anreize zum Ausbau der erneuerbaren Energien sprechen sich Deutschland und Frankreich für einen EU-Fonds für Kooperationsprojekte aus. Außerdem sollen die Energielieferbeziehungen der EU diversifiziert sowie der Bezug von verflüssigtem Erdgas (LNG) „zur Notversorgung in Krisensituationen, und als Abschreckungsmittel“ geprüft werden.

In der Klimapolitik sprechen sich Deutschland und Frankreich für eine Dekarbonisierung der Wirtschaft aus. Diese müsse die „oberste Priorität“ haben. Dies schließe auch eine ambitionierte Reform des EU-Emissionshandels mit ein. Beide Staaten setzen sich für eine vorgezogene Einführung der Marktstabilitätsreserve 2017 ein. Sie wollen die EU-Emissionsrechte aus dem Backloading direkt in die neue Marktstabilitätsreserve überführen. Zudem soll das EU-Effizienzziel für 2030 von 27 auf 30 % angehoben werden.
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April 01, 2014

Kai Eckert

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Mittwoch, 1. April 2015

Ökostromanbieter schließt sich Greenpeace-Klage an

Gemeinsam mit dem Hamburger Stromanbieter Greenpeace Energy will nun auch die oekostrom AG aus Österreich gegen die britischen Subventionen für das geplante Kernkraftwerk Hinkley Point C klagen.
Eine entsprechende Klageabsicht hat das österreichische Unternehmen am 26. März bekannt gegeben. In der Genehmigung der Beihilfen durch die EU-Kommission sehen beide Unternehmen einen Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht. Greenpeace Energy und die oekostrom AG wollen nun eine Klagegemeinschaft bilden und eine gemeinsame Klageschrift erstellen lassen. Darin werden die Unternehmen jeweils ihre eigene unmittelbare wirtschaftliche Betroffenheit durch die Entscheidung der EU-Kommission darstellen.
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März 26, 2014

Kai Eckert

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Montag, 30. März 2015

Offener Brief fordert klares Nein zu Hinkley-Point-Beihilfen

Die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) haben sich mit einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel gewandt. Sie wollen erreichen, dass sich die deutsche Regierung klar gegen Beihilfen für das britische Atomkraftwerk positioniert.Die Verfasser des offenen Briefes sind die Netzkauf EWS eG, die Unternehmen der Elektrizitätswerke Schönau und die Schönauer Energie-Initiativen. Der Brief wurde am 24. März an Gabriel gesandt mit der „Bitte“, gegen die Entscheidung der EU-Kommission vorzugehen und die Klage des Landes Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu unterstützen. Auch andere Energieversorgungsunternehmen haben sich bereits öffentlich gegen die Beihilfen für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point positioniert.

Die EU-Kommission hatte am 8. Oktober 2014 nach einer kontroversen Debatte die Beihilfen genehmigt. Der französische Stromkonzern EdF und chinesische Investoren wollen in den nächsten Jahren zwei Reaktoren mit einer Leistung von 3,3 GW in Hinkley Point errichten. Das sind 7 % der britischen Kraftwerksleistung.

Luxemburg will Österreich wahrscheinlich unterstützen

Der österreichische Nationalrat hatte daraufhin am 22. Oktober 2014 auf Antrag der Grünen einstimmig eine Klage vor dem EuGH gegen die Beihilfe-Genehmigung für das britische Kernkraftwerk Hinkley Point beschlossen. Eine derartige Förderung sei beihilfen- und wettbewerbsrechtlich unzulässig, würde dem KKW-Betreiber risikolose Gewinne ermöglichen und dem KKW-Ausbau in Europa Tür und Tor öffnen, lautet die Argumentation.
Der Bundestag hat hingegen einen Antrag der Grünen-Fraktion im Oktober abgelehnt, gegen die Entscheidung der EU-Kommission zur Beihilfe für die zwei geplanten Reaktorblöcke am südenglischen Standort Hinkley Point zu klagen. In Regierungskreisen hieß es, eine Klage gegen die Subventionierung erschwere künftige Übereinkommen in anderen europäischen Fragen. Dänemark, derzeit Paradebeispiel für Windenergie in Europa, wird sich der Klage ebenfalls nicht anschließen. Das sagte Dänemarks Klimaschutz- und Energieminister Rasmus Petersen auf der EWEA-Offshore-Konferenz in Kopenhagen Anfang März zu E&M Powernews. Er halte den britischen Weg, jedoch weiterhin auf die Atomkraft zu setzen, für falsch: „Ich kann die britische Regierung aber nicht davon abhalten, Geld aus dem Fenster zu schmeißen“, so Petersen. Luxemburg will im Gegensatz dazu offenbar die Klage der Österreicher unterstützen. Laut einem Bericht der britischen Tageszeitung „The Guardian“ Ende Januar ist es „sehr wahrscheinlich“, dass Luxemburg eine Klage einreichen wird.

Für EWS Schönau skandalöse Subventionen

Laut den Verfassern des Briefes sieht die britische Regierung vor, der Betreibergesellschaft EDF eine Vergütung von rund 11 Ct/kWh zu sichern. „Diese Garantievergütung soll über einen Zeitraum von 35 Jahren gewährt werden, hinzu kommt noch ein jährlicher Inflationsausgleich sowie Kompensationszahlungen für den Fall einer energiepolitischen Richtungsänderung.“ Nur durch diese skandalösen Subventionen werde der Bau unrentabler Atomreaktoren möglich. Die Schönauer befürchten nun, dass die Bewilligung der Beihilfen für das neue britische AKW Hinkley Point C durch die EU-Kommission wegweisend für weitere Atomprojekte in anderen Mitgliedsstaaten sein wird. Weiter heißt es in dem Schreiben: „Schließt Deutschland sich der Klage der Österreichischen Republik gegen die Entscheidung der EU-Kommission an, so ist dies ein klares Signal gegen den anachronistischen Ausbau der Atomenergie in Europa.“
Ende vergangenen Jahres haben die Stadtwerke Schwäbisch Hall bekannt gegeben, ebenfalls eine Klage zu erwägen. Der Erzeugermarkt würde durch den hoch subventionierten Atomstrom geschädigt, sind sich die Schwäbisch Haller sicher, und sie „erwägen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, falls die Bundesrepublik Deutschland nicht in der Lage ist, diesen Kartellverstoß abzuwenden“. Auch der Ökostromabieter Greenpeace Energy will gerichtlich vorgehen und lässt derzeit eine Klageschrift erstellen. „Der hoch subventionierte Atomstrom von dort wird den europäischen Wettbewerb spürbar verzerren. Auch in Deutschland werden die Börsenpreise für Strom beeinflusst“, sagte Sönke Tangermann, Vorstand von Greenpeace Energy, am 4. März 2015.
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März 25, 2015

Heidi Roider

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Neues Förderprogramm für Smart Grids und Speicher

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Die Landesregierung in Baden-Württemberg will Demonstrationsprojekte mit insgesamt 10 Mio. Euro unterstützen.„Wir fördern Projekte, die dazu beitragen, dass unsere Energieversorgung beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien nicht nur umweltverträglich, sondern auch sicher und wirtschaftlich ist“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller anlässlich der Vorstellung des neuen Förderprogramms. Damit setzt die Landesregierung eine Empfehlung der Smart Grids-Plattform Baden-Württemberg um, die in einer Roadmap Vorschläge zum Aufbau eines flächendeckenden Smart Grids im südwestlichen Bundesland gemacht hat.

Nach Angaben des Ministeriums kann der Landeszuschuss bis zu 40 % der Projektkosten betragen, während die Maximalförderung pro Projekt bei 400 000 Euro gedeckelt ist. Gefördert werden Machbarkeitsstudien und beispielhafte Projekte, die Innovationen in lokalen und regionalen Verteilnetzen zum Inhalt haben und einen wesentlichen Beitrag zu einer sicheren und wirtschaftlichen Energieversorgung leisten. Bewerben können sich Kommunen und Landkreise, Zweckverbände, sonstige Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften, darüber hinaus Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie Unternehmen und sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass kleine und mittlere Unternehmen bevorzugt gefördert werden.
Entsprechende Anträge können zwischen dem 15. Mai und dem 15. Oktober 2015 eingereicht werden.
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März 25, 2014

Fritz Wilhelm

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Sonntag, 29. März 2015

Bundesregierung hält Gorleben weiter offen

Das Bundeskabinett hat am 25. März die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben beschlossen.Mit dem Beschluss kann das Erkundungsbergwerk im niedersächsischen Gorleben weiter offengehalten werden. Das Kabinett folgte damit einem Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Die Verlängerung der Veränderungssperre war erforderlich geworden, weil die ursprüngliche Veränderungssperre für Gorleben aus dem Jahr 2005 am 16. August 2015 außer Kraft getreten wäre. Der neuen Verordnung muss nun noch der Bundesrat zustimmen. Die Verlängerung der Veränderungssperre sei keine Vorfestlegung auf den Standort Gorleben, bekräftigte Hendricks in einem Statement. „Ich stehe für ein neues Endlager-Suchverfahren, das transparent und ergebnisoffen ist: Kein Endlagerstandort ist gesetzt, aber auch keiner von vornherein ausgenommen“, sagte die Bundesumweltministerin. Die Auswahl solle einzig und allein nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen, die von der Endlagerkommission erarbeitet werden. Hendricks betonte, dass die Gorleben-Veränderungssperre keine Ungleichbehandlung von Gorleben gegenüber möglichen anderen Standorten sei.

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März 25, 2014

Kai Eckert

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Samstag, 28. März 2015

Fracking-Gesetz nicht im Kabinett

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Die Bundesregierung verschiebt nicht nur ihre Klausur zur Thema Energiemarktdesign, sondern auch die Behandlung des Entwurfs für ein Fracking-Gesetz.Das Fracking-Gesetz steht nicht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Bundeskabinetts am 26. März. Der von den Ministerien für Wirtschaft und Umwelt im Dezember 2014 vorgelegte Entwurf für ein Gesetz, das die künftige Anwendung des Fracking-Verfahrens bei der Gasförderung regeln soll, bleibt vorerst in Warteposition.
Der Entwurf sieht vor, Fracking unter relativ strengen Auflagen zu erlauben. Die Förderindustrie fürchtet aber, dass das Gesetz so scharf ausfällt, dass auch die konventionelle Gasförderung weiter stark beeinträchtigt wird. „Wir setzen darauf, dass die Politik die Konsequenzen berücksichtigt und das Gesetzgebungsverfahren zügig und mit Augenmaß zum Abschluss bringt, damit die Erdgasproduktion in Deutschland verantwortungsvoll fortgesetzt werden können“, forderte jüngst der Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG). Deshalb gibt es aus den Reihen der Unionsfraktion offenbar Forderungen, die Auflagen zu lockern.
Teile der Opposition verlangen dagegen, Fracking grundsätzlich zu verbieten, obwohl das Bohrverfahren vor allem in Niedersachsen seit über 30 Jahren ohne große Proteste und ohne bekannte größere Schäden in der Gasförderung genutzt wird. Die Grünen und Umweltverbände sind der Ansicht, dass Erdgas aus deutscher Förderung nicht für die Energiewende gebraucht wird und stellen sich deshalb dagegen, den in Deutschland vor allem Niedersachsen aktiven Förderunternehmen durch Ausnahmen, die zumindest eine weitere Gasförderung aus konventionellen Lagerstätten ermöglicht, entgegenzukommen.

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März 24, 2015

Peter Focht

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Freitag, 27. März 2015

Klimaziele nur mit Braunkohle-Ausstieg in NRW erreichbar

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Die geplante Verkleinerung des Braunkohle-Tagebaus Garzweiler 2 reicht nicht aus, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Das hat eine Studie des Öko-Instituts im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) ergeben.Noch für dieses Jahr wird in Nordrhein-Westfalen (NRW) die sogenannte Leitentscheidung der Landesregierung zur künftigen Braunkohlenpolitik erwartet, die vorgibt, in welchem Umfang Garzweiler 2 verkleinert wird. Der BUND hat vom Öko-Institut in Freiburg ermitteln lassen, welche Abbaumengen energiewirtschaftlich notwendig und klimapolitisch möglich sind, wenn Deutschland seine Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 % gegenüber 1990 reduzieren will. Auch im NRW-Klimaschutzgesetz ist eine Minderung um mindestens 80 % festgelegt.
„Die Klimaschutzziele sind nur erreichbar, wenn Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich aus der Braunkohle aussteigt“, sagt Dierk Bauknecht vom Öko-Institut. Bis 2050 müsse die Stromerzeugung auf 100 % erneuerbare Energien umgestellt werden. Das sei energiewirtschaftlich machbar, setze aber auch ein vorzeitiges Auslaufen aller Braunkohle-Tagebaue voraus. In den heute genehmigten Tagebauen liegt noch ein Braunkohlevorrat von knapp 3 Mrd. t. „Davon müssen je nach Szenario zwischen 1,4 und 2,5 Milliarden Tonnen im Untergrund bleiben. Ansonsten werden alle Klimaschutzziele verfehlt“, verdeutlich der BUND-Geschäftsleiter in NRW, Dirk Jansen. Für den Tagebau Garzweiler fordert der BUND daher einen Abbaustopp vor der Autobahn A 61 (so genannte „Drittel-Lösung“).
Laut der Studie würde die im März 2014 von der Landesregierung beschlossene Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler bei Einbeziehung einer Schutzzone um die Ortschaft Holzweiler von einem Kilometer maximal 500 Mio. t Braunkohle unangetastet lassen. Das sei im Hinblick auf die NRW-Klimaschutzziele völlig unzureichend. Auch der Tagebau Hambach müsste massiv verkleinert werden. Erst vor kurzem hatte das Land NRW dessen Fortführung von 2020 bis 2030 genehmigt und damit laut den Angaben den Abbau von 450 Mio. t Braunkohle zugelassen. Der BUND hat dagegen Klage eingereicht. Insgesamt will RWE in Hambach noch etwa 1,5 Mrd. t Braunkohle fördern. Zum Erreichen der NRW-Klimaschutzziele dürften aber nur noch zwischen 200 bis 700 Mio. t Hambach-Kohle verfeuert werden, heißt es dazu.
Der BUND fordert die Landesregierung auf, ein Braunkohleausstiegsszenario mit definierten Restmengen in der Leitentscheidung zu verankern. Alle Braunkohlenpläne müssten entsprechend geändert und neue Abbaugrenzen festgelegt werden. „Der Braunkohleausstieg bis spätestens 2030 ist in Nordrhein-Westfalen nicht nur klimaschutzpolitisch notwendig, sondern auch energiewirtschaftlich machbar“, so das Fazit des BUND-Experten Dirk Jansen.

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März 24, 2015

Angelika Nikionok-Ehrlich

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Donnerstag, 26. März 2015

EU gibt nach Gas-Verhandlungen Entwarnung

Bild: Fotolia.com, WestPic
Die EU-Kommission hat sich nach den Vermittlungsgesprächen im Gasstreit zwischen der Ukraine und Russland zuversichtlich gezeigt, dass es keine Einschränkungen bei der Gasversorgung Europas geben wird.Der Gasfluss von Russland in die EU wird nach Ansicht des Vize-Präsidenten der EU-Kommission, Maros Sefcovic, auch in den nächsten Monaten nicht unter dem Streit zwischen Russland und der Ukraine über die Gaslieferungen zwischen diesen beiden Ländern leiden. Das sagte Sefcovic am 20. März in Brüssel nach Verhandlungen mit dem russischen und dem ukrainischen Energieminister, Alexander Nowak und Wladimir Dimtschischin. An den Gesprächen nahm auch der Chef des ukrainischen Gasmonopolisten Naftogas, Andreij Kobolew, teil, jedoch kein Vertreter des russischen Energiekonzerns Gazprom.
In den Verhandlungen soll eine Anschlussregelung für die Vereinbarung zwischen Russland und der Ukraine, das sogenannte Winterpaket, gefunden werden. Dieses läuft Ende März aus. Sefcovic vermittelt zwischen den beiden Ländern, die ein Schiedsgericht in Stockholm über Preise und Lieferbedingungen angerufen haben. Ziel der Verhandlungen ist die Fortsetzung der russischen Gaslieferungen an die Ukraine bis zur Entscheidung des Schiedsgerichtes, die Ende nächsten Jahres erwartet wird. Man sei sich einig gewesen, dass „die Lieferungen für den nächsten Winter sofort vorbereitet werden müssen“, hieß es nach der fünfstündigen Verhandlungsrunde in Brüssel in einer gemeinsamen Erklärung. In Brüssel wird betont, dass die Ukraine über den Sommer ihre im Winter leergepumpten Gasspeicher wieder auffüllen muss, um einen sicheren Transit von russischem Gas in die EU zu gewährleisten. Eine Arbeitsgruppe der drei beteiligten Parteien soll im April einen Vorschlag für ein „Brückenabkommen“ vorlegen, das voraussichtlich bis Ende nächsten Jahres gelten soll. Der Vorschlag soll bei der nächsten Verhandlungsrunde am 13. und 14. April in Berlin beraten werden. Eine Folgevereinbarung soll bis Juni erzielt werden.

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Februar 23, 2015

Tom Weingärtner

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Mittwoch, 25. März 2015

Lösungen für Kernenergie-Rückstellungen gesucht

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Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat Maßnahmen zur Sicherstellung der Kernenergie-Rückstellungen angekündigt.In einem Schreiben an die Koalitionsfraktionen, das E&M Powernews vorliegt, nimmt der Minister Bezug auf das von der Kanzlei Becker Büttner Held erstellte Gutachten. Dieses soll Basis für die Vorbereitung von Gesprächen mit den EVU sein. Zunächst soll die Entwicklung der Kernenergie-Rückstellungen bewertet werden. "Dazu werden wir in einem ersten Schritt mit einem Stresstest die Jahresabschlüsse der Betreiber überprüfen", so Gabriel. Darüber hinaus sollen Eckpunkte dazu entwickelt werden, wie die Haftung der EVU auch bei möglichen gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen gewährleistet werden kann. Zudem soll die Etablierung eines internen oder eines externen Fonds (öffentlich-rechtliche Stiftung) zur Sicherung der Kernenergie-Rückstellungen geprüft werden. "Mit diesem Ansatz werden wir dazu beitragen, den Rückbau der Kernkraftwerke in Deutschland und ihre Entsorgung verursachungsgerecht finanziell zu sichern und sozialverträgliche Lösungen für die Beschäftigten zu finden", schreibt Gabriel. Das Gutachten wurde nicht nur den Koalitionsfraktionen, sondern auch den EVU zugestellt. Einen Gesprächstermin mit den Unternehmen gibt es noch nicht, da erst die interne Meinungsbildung in der Politik erfolgen soll.

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März 20, 2015

Angelika Nikionok-Ehrlich

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Dienstag, 24. März 2015

Konsens beim EU-Gipfel

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Beim EU-Gipfel in Brüssel haben sich die europäischen Staats- und Regierungschefs auf die weiteren Schritte zur Energieunion geeinigt.Die Staats- und Regierungschefs der EU wollen kommerzielle Verträge zur Lieferung von Gas auch künftig vertraulich behandeln. Sie erteilten damit dem Ansinnen der Kommission eine Absage, die sich für mehr Transparenz eingesetzt hatte. Ihr Konzept zum Aufbau einer Energieunion passierte den EU-Gipfel ansonsten weitgehend unverändert. Es habe eine große Zustimmung im Rat gegeben, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach den Beratungen in der Nacht zum 20. März. Allerdings müsse sichergestellt werden, dass alle Lieferverträge mit Gaslieferanten in Drittstaaten „mit dem europäischen Recht übereinstimmen“, heißt es im Beschluss des Gipfels zur Energieunion, „insbesondere mit den Vorschriften zur Versorgungssicherheit“. Alle Mitgliedsstaaten seien zu einer engeren Zusammenarbeit bereit, wenn es um eine sichere Energieversorgung Europas gehe, sagte Ratspräsident Donald Tusk.

Die Regierungschefs beschlossen, dass die Energieunion auf den fünf von der Kommission vorgeschlagenen Dimensionen aufgebaut werden soll: Versorgungssicherheit und Solidarität, einen vollständig integrierten Energiebinnenmarkt, Energieeffizienz und Dämpfung der Nachfrage, Senkung der Treibhausgase sowie Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Vorrang sollen in den nächsten Jahren folgende Aspekte der Energieunion haben: Der Ausbau der Infrastruktur, insbesondere grenzüberschreitender Strom- und Gasleitungen soll beschleunigt werden, um die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes zu verbessern. Die Regierungschefs haben in diesem Zusammenhang das Ziel der „Interkonnektivität“ von 10 % für jedes EU-Land bestätigt. Die bestehenden europäischen Vorschriften müssten konsequenter als bisher umgesetzt werden. Robuste Leitungsnetze, eine höhere Energieeffizienz, die Nutzung eigener Energieressourcen und „nachhaltige, kohlenstoffarme Technologien“ könnten einen substanziellen Beitrag zur Erhöhung der Versorgungssicherheit leisten. Über die Möglichkeit „freiwilliger und gemeinsamer Einkaufsmechanismen“ müsse nachgedacht werden. Dabei seien die Regeln der WTO ebenso zu beachten wie das europäische Wettbewerbsrecht.
Um die erneuerbaren Energien besser in die Energiewirtschaft zu integrieren, sollen flexiblere Marktmodelle entwickelt werden. Das sei auch die Voraussetzung für eine engere regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Dabei sei darauf zu achten, dass die Binnenmarktregeln eingehalten und das Recht der Mitgliedsstaaten, über ihre Energieerzeugung selbst zu entscheiden, respektiert werde.
Die geltenden Klimavorschriften sollen an die neuen Klimaziele der EU für 2030 angepasst und „zuverlässige“ Instrumente zur Umsetzung entwickelt werden. Die Regierungschefs hatten im vergangenen Jahr beschlossen, die Treibhausgase bis 2030 verbindlich um 40 % zu senken, den Anteil der erneuerbaren Energien auf 27 % anzuheben und die Energieeffizienz um 27 % zu erhöhen. Die letzten beiden Ziele sollen jedoch nur für die gesamte EU gelten. Für die Mitgliedsstaaten werden keine verbindlichen nationalen Ziele festgelegt. Die Entwicklung neuer Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Speicherung von Strom und CO2 sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und im Verkehr sollen besonders gefördert werden. Alle außenpolitischen Instrumente müssten genutzt werden, um „strategische Partnerschaften“ mit Förder- und Transitländern zu pflegen.
Die Staats- und Regierungschefs riefen die Teilnehmer der Klimakonferenz (COP21 in Paris) auf, ihre Angebote bis Ende März auf den Verhandlungstisch zu legen.
Der Hauptgeschäftsführer des VKU, Hans-Joachim Reck, begrüßte, dass sich die Regierungschefs auf eine gemeinsame Stratgei zur Energieunion einigen konnten. Die grüne Fraktionsvorsitzende Rebekka Harms kritisierte dagegen, die Regierungschefs hätten die Chance zum Aufbruch in eine neue, europäische Energiepolitik vertan. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hält die Ziele der Energieunion für widersprüchlich. Die EU stehe zwar noch an der Spitze der internationalen Klimapolitik, könne jedoch mehr tun.

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Februar 20, 2015

Tom Weingärtner

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Sonntag, 22. März 2015

Berliner Tagebuch: Einsichten und Aussichten


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Das Tagebuch von Angelika Nikionok-Ehrlich, Berliner E&M-Korrespondentin, hält die Energie-Ereignisse oder -Inszenierungen der Hauptstadtpolitik fest.

Donnerstag, 5. März

Klare Kante zeigt Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel beim Treffen der EU-Energieminister: Er spricht sich dagegen aus, neue Atomkraftwerke aus dem geplanten Investitionsprogramm der EU zu subventionieren. Wie bitte? Aber Großbritannien darf mit Erlaubnis der EU-Kommission das geplante Kernkraftwerk Hinkley Point massiv durch auf 35 Jahre garantierte Stromabnahmepreise unterstützen? Da hätte man sich doch eine konsequente Haltung der Bundesregierung gewünscht − nämlich sich der Klage Österreichs vor dem Europäischen Gerichtshof gegen diese Subventionierung anzuschließen. Warum Berlin das nicht tut, bleibt unerfindlich. Greenpeace hingegen klagt.

Die Energieminister haben auch erstmals über die von der EU-Kommission vorgeschlagene Energieunion gesprochen. Die Idee dazu wurde von der Ukraine-Krise befördert. Doch geht es keineswegs nur um eine „Gaseinkaufsunion“. Auch wenn die Vorschläge der Kommission weit darüber hinausgehen, steht doch die Versorgungssicherheit dabei an erster Stelle. Dass diese, trotz beabsichtigter Dekarbonisierung, noch weitgehend von fossilen Energien inklusive der Erschließung unkonventionellen Öls und Gases gewährleistet werden soll, stößt bei Grünen und Umweltverbänden wie auch bei den Vertretern der Erneuerbaren auf wenig Gegenliebe. „Völlig inakzeptabel“ sei das, so der Bundesverband Erneuerbare Energie, der ein Positionspapier zur Energieunion an die EU-Kommission geschickt hatte.
Für die Grünen ist die Energieunion „schon heute von gestern“, sie sehen in den Vorschlägen „einen energiepolitischen Rollback“. „Nicht die Unabhängigkeit von Energieimporten, Klimaschutz und sichere und saubere Energie stehen im Fokus, sondern das Festhalten an fossilen Energieträgern“, kritisiert Außenpolitiker Jürgen Trittin. Wenige Monate vor der Klimakonferenz in Paris sei es „ein fahrlässiges Signal, keinen substanziellen Vorschlag für eine europäische Energiewende vorzulegen. Die Energieminister verpassen die Chance, eine Klimaunion zu entwickeln und sich dank erneuerbarer Energien wirklich unabhängig zu machen.“ Stattdessen werde auf potenzielle Lieferanten wie Saudi-Arabien, Katar und Aserbaidschan gesetzt. „Es wäre absurd, wenn in Zukunft europäische Milliarden an noch mehr Autokraten dieser Welt fließen“, so der Grüne. Auch Flüssiggas und Fracking seien teure Irrwege.

Auch Gabriel, der eine „große Chance“ in der Energieunion sieht, scheint es zu dämmern, dass da etwas nicht zusammenpasst: „Wichtig ist, dass wir die im Oktober 2014 beschlossenen 2030-Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasen, zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz ernst meinen und nicht durch die Hintertür aufgeben. Dafür brauchen wir einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung der Ziele“, erklärt der Minister.

Dienstag, 10. März

Auf dem BDEW-Kongress Treffpunkt Netze ist natürlich auch die Akzeptanz des Netzausbaus ein wichtiges Thema. „Wenn die Infrastruktur nicht steht, wird die Enegiewende an die Wand gefahren“, betont Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann. Doch auch hier gilt das Wort von den „Mühen der Ebene“. „Es ist wie auf dem Spielfeld“, sagt Homann. „Die Leute pfeifen und man soll das Spiel gewinnen. Das kann nicht funktionieren.“ Und es sei klar: „Man muss vor Ort sein. Es ist wichtig, dass wir auch als Gesicht auftreten.“ Gerade in Ländern in Mittellage wie Hessen und Thüringen müsse man „erklären, erklären, erklären“, dass hinter der Leitung ein ganzer Plan stehe. Auch eine Bündelung von Leitungen etwa entlang von Autobahnen oder Schienen, die zunächst gut klinge, stoße bei den Betroffenen nicht immer auf Begeisterung. Die Genehmigungsbehörden bräuchten daher einerseits klare Kriterien, „andererseits aber auch ein großes Maß an Freiheit“, beispielsweise, um alternativ Erdkabel zu erlauben.

Samstag, 14. März

Die aktuellen Bilanzen der Konzerne, die die deutschen Kernkraftwerke betreiben, machen nicht gerade optimistisch, was ihre Zahlungsverpflichtungen für Rückbau der Meiler und Endlagerung des Atommülls betrifft. Der Spiegel berichtet, dass Gutachten, die das Bundesumwelt- und das Bundeswirtschaftsministerium beauftragt hatten, zu dem Ergebnis kommen, dass es zweifelhaft sei, ob die knapp 36 Mrd. Euro an Rückstellungen im Bedarfsfall auch tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Im BMWi gebe es Überlegungen für einen „Deal“ mit den Konzernen, so Der Spiegel, bei dem die Frage der Abwicklung der Kernenergie mit der Frage der Reserve-Kraftwerkskapazitäten verbunden werden könnte. Denn die Milliarden, von denen ein großer Teil in Sachanlagen steckt, lockerzumachen, würde die Lage für die Konzerne weiter verschärfen. Berlin denkt laut dem Bericht über ein Splitten der Verantwortung nach: Demnach blieben die Rückstellungen für den Abriss der KKW sowie für die Zwischenlagerung bei den Betreibern, das Geld für die Endlagerung, laut den Angaben 17 Mrd. Euro und damit die Hälfte der 35,8 Mrd. an Rückstellungen, könnte in einen Fonds überführt werden.

Gleichzeitig soll es gewissermaßen eine Bestandsgarantie für zehn bis 20 der ältesten Kohlekraftwerke geben, indem sie in eine auf fünf Jahre befristete Notfallreserve eingebracht würden; die Vergütung für die Verfügbarkeit dieser Kraftwerke würde aber geringer ausfallen als die Konzerne sich das vorstellen. Die Bundesregierung veranschlagt für die Reservekraftwerke nur Kosten von 100 Mio. Euro/a für eine Leistung von 10 GW, die Konzerne aber 700 Mio. Euro. Offiziell ist dazu aus dem BMWi nichts zu hören.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat zwar immer wieder betont, es gelte das Verursacherprinzip, die Konzerne müssten für die Abwicklung der Atomkraft aufkommen. Doch gibt nach allgemeiner Einschätzung in Berlin im Zweifelsfall der Bundeswirtschaftsminister den Ton an. Die Grünen-Atomexpertin Sylvia Kotting-Uhl warnt denn auch: „Es darf nicht soweit kommen, dass die Konzerne Milliardenkosten ihrer Atomaltlasten auf uns Steuerzahler abwälzen.“

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März 20, 2015
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Samstag, 21. März 2015

BMWi will 25 % KWK-Ziel nur für thermische Stromerzeugung

Bild: Fotolia.com, XtravaganT

Das Bundeswirtschaftsministerium will in der Energieklausur mit den Koalitionsfraktionen am 21. März für eine Beschränkung der KWK-Förderung plädieren.In einem Eckpunkte-Papier für die Klausur, das E&M Powernews vorliegt, heißt es, die Förderung solle zukünftig „auf die Erhaltung hoch effizienter klimafreundlicher gasbetriebener Anlagen der öffentlichen Versorgung konzentriert werden“. Neuanlagen sollen mit einer „maßvollen Anhebung“ gefördert werden, damit sich vor allem fortgeschrittene Vorhaben finanzieren können. Die Gesamtkosten der Förderung sollen 1 Mrd. Euro nicht überschreiten. Derzeit ist sie bei 750 Mio. Euro gedeckelt. „Als Ausbauziel werden wir 25 % KWK-Anteil an der thermischen Stromerzeugung festlegen“, heißt es in dem Papier.

Die künftige Förderung müsse mit den anderen Zielen der Energiewende kompatibel sein, lautet die Begründung. So mache es bei einem stetig steigenden Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien keinen Sinn, das Ausbauziel von 25 % bis 2020 auf die gesamte Stromerzeugung zu beziehen. Die Kosten dafür hielte das BMWi für nicht vertretbar. „Die breite Förderung von KWK-Anlagen würde angesichts der stark gefallenen Strompreise sehr teuer und würde zu einem starken Anstieg der Strompreise führen.“Die Förderung der KWK-Bestandsanlagen wird als „Brücke“ dafür angesehen, dass bestehende Kraftwerke sich bis zu einem Abbau der Überkapazitäten und der Schaffung wirtschaftlicher Bedingungen durch den Strommarkt 2.0 refinanzieren können.
Während es für die energieintensive Industrie beim Status Quo bleiben soll, ist für hochprofitable KWK anderenorts eine Förderkürzung geplant. Zudem wird es Flexibiltätsanforderungen an die Anlagen geben. Das Investitionsvolumen für Wärmenetze und Wärmespeicher soll – bei gleich bleibenden Fördersätzen − erhöht werden. In den Vorschlägen des BMWi für die KWKG- Novelle, die E&M Powernews vorliegen, heißt es, das Ziel von 25 % KWK-Anteil an der thermischen Stromerzeugung bedeute für 2020 etwa 115 TWh KWK-Stromerzeugung. Aktuell liege diese bei rund 96 TWh, was einem Anteil von 18 % an der thermischen Erzeugung entspreche. Es gehe also um eine „moderate Ausbauperspektive“ von 3 bis 4 GW.
Für Anlagen mit mehr als 10 GW Leistung, die ins öffentliche Netz einspeisen, soll die Förderung um 1 Ct/kWh erhöht werden. Die Förderung soll Ende 2019 auslaufen, 2017 soll es eine Evaluierung geben. Die Förderung für Wärmenetze und -speicher wird laut dem Vorschlag verdoppelt, das heißt, Wärmenetze sollen statt bisher 10 Mio. Euro dann 20 Mio. Euro pro Projekt erhalten, Wärmespeicher statt mit bisher 5 Mio. Euro künftig mit 10 Mio. Euro unterstützt werden. Der Kostenanstieg für Endkunden wird auf 0,5 Ct/kWh beziffert.

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März 20, 2015

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Freitag, 20. März 2015

Solarworld erweitert Fertigungstiefe in Deutschland

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Die Solarworld AG will ihre Fertigung im thüringischen Arnstadt um die Produktion von Siliziumblöcken (Ingots) ausbauen.Ingots sind Siliziumkristalle, die aus der flüssigen Siliziumschmelze gezogen werden. Sie sollen vor allem für den US-Markt produziert werden. Die Arnstädter Jahresproduktionskapazität soll etwa 500 MW betragen und schrittweise im zweiten Quartal beginnen, teilte Solarworld am 12. März mit. Das Schneiden der Siliziumsäulen in hauchdünne Wafer werde am sächsischen Solarworld-Standort Freiberg erfolgen. Zudem will der Konzern die Zellfertigung dort auf hocheffiziente PERC-Zellen umstellen. Die PERC-Technologie führt durch neue Beschichtungsprozesse auf Vorder- und Rückseite der Solarzelle zu deutlich höheren Wirkungsgraden. Mit der Neuaufnahme der Ingotfertigung sollen rund 60 neue Arbeitsplätze entstehen. Damit steige die Zahl der Beschäftigten von derzeit 830 auf rund 900.

Für die zugesagte Beschäftigungsgarantie von 800 Mitarbeitern habe das Bonner Solarunternehmen von Bosch eine „Mitgift“ von etwa 130 Mio. Euro erhalten, bestätigte nach Agenturinformationen Solarworld-Vorstandschef Frank Asbeck erstmals. Damals sei der Außeneindruck entstanden, „der Blinde stützt den Kranken“. Die Übernahme-Entscheidung sei aber richtig gewesen. Die Bosch-Gruppe hatte Ende März 2013 angekündigt, den Geschäftsbereich kristalline Photovoltaik aufzugeben, nachdem sich der Konzern 2012 aus dem Dünnschicht-Segment zurückgezogen hatte.
Thüringen bleibe dank des Produktions-Standortes Arnstadt auch künftig Zentrum der Solarindustrie, sagte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) laut Agenturinformationen. Solarworld sei das letzte große Photovoltaikunternehmen in Deutschland. Der deutsche Markt sei jedoch weiterhin schwierig, auf dem mit einem Rückgang der neu installierten Solarleistung gerechnet werde.

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März 13, 2015

Heidi Roider

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